Peter-und-Paul-Fest 2022: Sperrungen, Brandschsutz-/Halteverbotszonen und Parken

Endlich ist es wieder soweit. Bretten feiert in diesem Jahr wieder das weit über die Grenzen Brettens hinaus bekannte Peter- und Paul Fest.

Zahlreiche Sperrungen und Umleitungen sowie geänderte Verkehrsführungen, vor allem im Innenstadtbereich, werden das Bild der Stadt Bretten in den kommenden Tagen bestimmen. Im Interesse der Verkehrssicherheit und für einen reibungslosen Ablauf dieses traditionsreichen Heimatfestes sind daher umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig.

Aufgrund den derzeit laufenden Bauarbeiten in der Sporgasse und der damit verbundenen Verkehrsführung hat sich der Festbereich beim diesjährigen Peter-und Paul Fest geändert. Neu hinzugekommen ist dabei der Abschnitt der südlichen Pforzheimer Straße zwischen der Georg-Wörner-Straße und des Windstegweges sowie die Alte Wilhelmstraße und die Georg-Wörner-Straße im Abschnitt zwischen der Pforzheimer Straße und der Withumanlage.

Sperrungen


Ab Mittwoch, 29.06.2022 wird die Pforzheimer Straße sowie die Georg-Wörner-Straße und die Alte Wilhelmstraße für den Verkehr gesperrt. Die Anliegerzufahrt wird im Zuge der Aufbauarbeiten so lange als möglich gewährleistet.

Ab Donnerstag, 30.06.2022 ist aufgrund des Aufbaus der Stadttore in der Weißhofer Straße bzw. der Pforzheimer Straße nur noch der Anliegerverkehr durch die aufgestellten Stadttore möglich.

Ab Freitag, 01.07.2022 werden weitere innerstädtische Straßensperrungen sowie zahlreiche Halteverbotszonen wirksam.

Samstag, 02.07.2022

Wegen dem Feuerwerk ist der Postweg zwischen der Heilbronner Straße und der Straße Am Schänzle am Samstag, 02.07.2022 ab 22.30 Uhr gesperrt. Rund um den Stadtpark sind daher auch die fußläufigen Verbindungswege bzw. der Promenadenweg zwischen der Weißhofer Straße und der Apothekergasse gesperrt. In diesem Zusammenhang werden auch die Parkstände im Bereich der Hebelschule bzw. Ecke Heilbronner Straße / Postweg gesperrt. Das absolute Halteverbot ist im Zeitraum von 19.30 – 24.00 Uhr wirksam.

Sonntag, 03.07.2022

Aufgrund des Festumzuges besteht entlang des Festzugweges (Weißhofer Straße /Hohkreuzstraße (Aufstellung) – Marktplatz – Melanchthonstraße – Gartenstraße – Postweg – Hirschstraße – Melanchthonstraße – Am Gottesackertor - Am Seedamm) am Sonntag, 03.07.2022 ab 10.00 Uhr ein absolutes Halteverbot. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.

Brandschutzzonen / Halteverbotszonen

Als Brandschutzzonen werden u.a. ausgewiesen:

- Am Viehmarkt (Schulhof / Gewerbeschule)

- Friedrichstraße zwischen Wassergasse und Pforzheimer Straße

- Lammgasse

- Wassergasse

- Pforzheimer Straße ab Georg-Wörner-Straße bis zum Marktplatz

- Schlachthausgasse

Die vorstehenden Brandschutzzonen müssen daher unbedingt von den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden.

Bei Nichteinhaltung dieser Brandschutzzonen werden die geparkten Fahrzeuge unnachsichtig abgeschleppt.

Ab Freitag, 01.07.2022 treten weitere ausgewiesene Brandschutzzonen bzw. Halteverbotszonen in Kraft

Parken

Zur besseren und frühzeitigen Information der Festbesucher über die bestehenden Parkmöglichkeiten wird durch ein Parkleitsystem auf folgende Parkplätze hingewiesen:

- Am Viehmarkt (Gewerbeschule)

- Carl-Benz-Straße

- Diedelsheimer Höhe (Fa. Kaufland)

- Edisonstraße (Fa. Seeburger)

- Melanchthonstraße (Fa. Stork)

- Pforzheimer Straße (Fa. Elskamp / Hagebaumarkt)

- Ruiter Straße (Fa. Neff)

- Silcherweg (Volksbank)

- Weißhofer Straße (Fa. Sauter)   

- Wilhelmstraße (ZG Raiffeisenmarkt)

- Wilhelmstraße (Fa. Röther)  

Nicht zur Verfügung stehen alle Parkplätze rund ums Rathaus.

Behindertenparkplätze

- Withumanlage (4 Behindertenparkplätze)
- Wilhelmstraße (7 Behindertenparkplatz auf dem Röther-Parkplatz)

Motorradparkplätze

- Parkstände vor der Hebelschule

Busverkehr

Der Busverkehr ist von den Sperrungen und Umleitungen nicht betroffen. Die bisherigen Haltestellen bleiben in Betrieb.

Sonstiges

Die Inhaber der innerhalb der gesperrten Straßen liegenden Geschäfte werden gebeten, ihre Lieferanten darauf aufmerksam zu machen, dass eine Belieferung zwischen Freitag und Montag nur zwischen 7.00 und 10.00 Uhr möglich ist.

Hinsichtlich der Aufstellung von privatem Blumenschmuck über das Peter- und Paul Fest ist darauf zu achten, dass der Blumenschmuck dabei keine Verkehrszeichen bzw. Absperr- oder Beleuchtungseinrichtungen verdeckt. Im Interesse der Verkehrssicherheit muss daher sämtlicher falsch angebrachter Blumenschmuck durch den städtischen Baubetriebshof entfernt werden.

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